Luftfracht

Am 04.03.2017 sind durch das Luftsicherheitsgesetz wichtige Änderungen für Transporteure in Kraft getreten. Vor der Änderung des Luftsicherheitsgesetzes wurden Transporteure per Transporteurserklärung von Reglementieren Beauftragten oder bekannten Versendern verpflichtet und anerkannt. Dies ist jedoch, für in Deutschland und Dänemark ansässige Transportunternehmen, nicht mehr möglich.

Gemäß §9a Abs. 2 S. 1 LuftSiG sind ab dem 04.03.2018 alle Transportunternehmen, die sichere Luftfracht befördern, dazu verpflichtet, eine Zertifizierung zum „behördlich zugelassenen Transporteur“ durchzuführen.

Wir sind seit 10.01.2019 behördlich zugelassener Transporteur. Die Zulassungsnummer lautet DE/H/01326-01

Die strengen Vorschriften des  Luftfahrt-Bundesamts (LBA) konnten wir mit Bravour bestehen und haben dadurch den Status des Transporteurs erhalten. Das erlaubt uns nun sichere Luftfracht zu transportieren.

Exkurs Luftfracht

Luftfracht gliedert sich in zwei Bereiche. Zum Einen die unsichere Luftfracht, welche von jedem Spediteur gefahren werden kann, jedoch anschließend durch einen reglementierten Beauftragten sicher gemacht werden muss. Zum Anderen die sichere Luftfracht, welche von einem bekannten Versender oder reglementierten Beauftragen zu anderen reglementierten Beauftragten oder an Flughäfen versendet wird.

Sicher wird die Luftfracht entweder durch Kontrollen wie z.B. Röntgenüberprüfung oder Überprüfung per Hand oder durch ein Versendung direkt von einer sicheren Quelle, dem bekannten Versender.

Entlang der Lieferkette müssen in Deutschland alle Beteiligte vom LBA überprüft und zugelassen werden. Zudem unterliegen die Beteiligte spontanen Kontrollen des LBAs. Das bedeutet, dass auch Hütter als zugelassener Transporteur am Standort Öhringen regelmäßig den Kontrollen unterliegt.

Grundlegende Vorschrift

Luftfracht am Flughafen – Quelle: pixabay

Da Deutschland Mitglied der EU ist, ist die geltende Vorschrift die DVO (EU) 2015/1998. Diese basiert wiederum zum Teil auf Vorschriften der IATA und auf europäischem Recht.

In der Anlage können Sie das Bescheid des Luftfahrt-Bundesamt einsehen und herunterladen.